Energieausweis & Beratung

Ob man nun neu baut, das Objekt umfassend saniert, vermieten oder verkaufen will, man benötigen in all diesen Fällen einen Energieausweis der als Grundlage dient. Bei Neubau und Sanierung bieten wir zusätzlich die Energieberatung kostenlos an um hier ein optimales Ergebnis zu erzielen. Die Beratung rund um das Thema Förderungen ist ebenfalls ein Bestandteil davon. Der Dialog und die Zufriedenheit des Kunden ist für uns der Garant des Erfolges.

Preise & Aufwand

Der Preis für die Erstellung eines Energieausweises richtet sich nach der Größe und dem Aufwand des damit verbundenen Objektes.
Preis einfach auf Anfrage.

aktuelle Förderungen Sanierung

Wenn du bereit bist dein Eigenheim zu sanieren, dann ist jetzt die beste Gelegenheit, denn sanieren zahlt sich aus. Die neue Sanierungsoffensive vom Land Niederösterreich & Bund hat mit Jänner 2023 begonnen. Die Höhe der Förderungen richtet sich nach den umzusetzende Maßnahmen sowie der Gegebenheiten / Baujahr Gebäude, Alter Förderwerber, Abwanderungsgebiet etc.

In Niederösterreich können sowohl Landes, als auch Bundesförderungen gleichzeitig für die thermische Sanierung in Anspruch genommen werden.

Energieberatung

Neben dem Energieausweis gibt es auch eine Beratung rund um Förderungen, technische / bauliche Möglichkeiten, Heizungssysteme und erneuerbare Energien im Hausbau. Im Zuge der Energieausweiserstellung kommt es zur Absprache mit dem Kunden um hier das optimale Ergebnis zwischen Wohnkomfort, Wirtschaftlichkeit / Förderungen und Nachhaltigkeit zu erzielen. Auch das Thema Energieeinsparung und Optimierung im Haushalt kommt dabei nicht zu kurz.

notwendig Unterlagen für die Energieausweis Erstellung

Bauplan (Einreichplan)
Benötigt wird ein Plan mit den Grundrissen, Ansichten und den relevanten Schnitten. Wichtig ist, dass alle Fenster und Türen bemaßt sind. Die genaue Position der Innenwände ist nicht maßgeblich, sodass meist auch bestehende alte Pläne verwendet werden können, auch wenn innen umgebaut wurde.

Bauteilbeschreibungen der thermischen Hülle
Benötigt wird der Aufbau aller Bauteile, die die „thermische Hülle“ definieren. Das sind also jene Bauteile, die die beheizte Zone von der unbeheizten trennen. Gleichzeitig sind dies genau die Bauteile, die eine gute Dämmwirkung haben sollen. Bauteile zwischen beheizten Bereichen werden nicht benötigt, ebenso sind die Bauteile, die ausschließlich unbeheizte Zonen voneinander trennen, nicht nötig.

Wer benötigt einen Energieausweis?

  • bei neuen Gebäuden benötigt man einen Energieausweis bereits beim behördlichen Bauverfahren
  • der Energieausweis dient als Grundlage für Ihre Förderungen
  • Verpflichtend bei Vermietung & Verkauf seit 1. Jänner 2009
  • bei Inseraten einer Immobilie (mit spezifischen Heizwert)
  • Transparenz für Käufer, Mieter & Pächter (bei nicht Vorlegung kann dies gerichtlich eingefordert werden)
  • bei umfassenden Gebäudesanierungen
  • öffentliche Gebäude

Was ist eigentlich ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein Dokument, welches Daten zur Energieeffizienz und zum anfallenden Energieverbrauch eines Gebäudes liefert. Unter anderem dient der Energieausweis bei einem Vergleich zwischen Immobilien und bietet den Miet- oder Kaufinteressenten eine weitere Entscheidungsgrundlage. Der Energieausweis gibt für das Haus wesentliche Kennzahlen wieder wie: Heizwärmebedarf (HWBref) kWh/m², Primärenergiebedarf (PEB) , Gesamtenergieeffizienz-Faktor f(GEE) und viele andere. Ein Energieausweis ist 10 Jahre ab Datum der Ausstellung gültig.

RECHTE

Als Käufer oder Mieter können Sie zwei Rechte einfordern: Die Vorlage eines Energie – ausweises vor dem Vertragsabschluss und die Übergabe eines Energieausweises (eine vollständige Kopie ist auch erlaubt) innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss. Für Einfamilienhäuser ist es zulässig, dass der Ausweisaussteller einen Energieausweis über die Gesamtenergieeffizienz eines vergleichbaren Gebäudes(hinsichtlich Größe, Energieeffizienz, Lage etc.) ausstellt. Wenn es nur um eine Wohnung in einem Haus mit mehreren Wohneinheiten geht reicht es, wenn ein Energieausweis für das gesamte Gebäude vorgelegt wird (gilt auch für Eigentümergemeinschaften).